Elternbeteiligung
Der Zweckverband sorgt für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Eltern an der pädagogischen Arbeit. Er versteht sich einen Teil dieses Kommunikationssystem und bei Bedarf auch als Mittler zwischen Einrichtung und Eltern. Die Beteiligung der Eltern wird vom Zweckverband gefördert und gefordert.