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Erkrankungen in der Kindertagesstätte

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) 2013 festgelegt, dass der Umgang mit Erkrankungen in den Kindertagesstätten in Teilen von den Kuratorien der Kindertagesstätten festgelegt werden soll:

 

Hinweise zum Umgang mit ärztlichen Attesten

 

Daher sind in den Kindertagesstätten unterschiedliche Verfahren zum Umgang mit Erkrankungen durch die Kuratorien festgelegt worden. Bitte erkundigen Sie sich dazu in der entsprechenden Einrichtung. Grundsätzlich gelten in allen unseren Einrichtungen die Hinweise der Unfallkasse Sachsen-Anhalt:

 

Das erkrankte Kind

 

Im Weiteren sind bestimmte Infektionskrankheiten und der Umgang mit ihnen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschrieben. Diese Bestimmungen gelten bundesweit für alle Kindertageseinrichtungen. In einem Leitfaden für Sachsen-Anhalt sind die wichtigsten Grundsätze erläutert:

 

Leitfaden Infektionserkrankungen

 

Weiterhin können Sie sich über das Meldeverfahren auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt informieren:

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/meldewesen-uebertragbarer-krankheiten

 

Wir bitten Sie, im Sinne der Gesunderhaltung und der Aufrechterhaltung der Betreuung Ihrer Kinder, Ihre Kinder nicht erkrankt in die Kindertagesstätte zu bringen. Sollten Ihre Kinder während der Betreuungszeit erkranken, holen Sie sie bitte zeitnah ab. Somit tragen zum Schutz vor Ansteckung bei und geben Ihrem Kind die Möglichkeit, sich geborgen und geschützt zu Hause zu erholen. 

Vielen Dank!